Verkehrsrecht: Alkohol oder Drogen am Steuer

Sie sind mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt worden Ihr Führerschein ist in Gefahr?

Ich setze mich dafür ein, dass

  • der Sachverhalt durch eine Akteneinsichtnahme geklärt wird.
  • Ihre Position mit einer Schutzschrift eingehend erläutert und dargelegt wird.
  • Sie die optimale Interessenwahrnehmung bei Gericht erhalten.
Alkohol am Steuer

Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Die Materie des Verkehrsrechts ist inzwischen sehr komplex geworden. Allein gegen einen Tatvorwurf vorzugehen ist kaum möglich. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beschäftige ich mich seit vielen Jahren mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen.

Rechtsanwälte erhalten Akteneinsicht, nur so ist es möglich einen Tatvorwurf einschätzen zu können.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Regelfall die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und die Kosten für etwaige Sachverständigengutachten.

Teilen Sie uns hierzu einfach Ihre Versicherungsnummer mit, wir übernehmen die gesamte Kommunikation mir Ihrer Versicherung.

Hat ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg?

Formelle Fehler beim Bußgeldbescheid, Fehler bei Behörden oder mangelhafte Messverfahren sind nicht selten, ein Vorgehen hat häufig gute Erfolgsaussichten.

Alkoholvergehen beim Führen eines Fahrzeugs oder auch Fahren unter Drogeneinfluss sind sehr häufig auftretende Fälle im Verkehrsrecht.

Oft drohen hohe Geldstrafen oder Bußgelder sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich in der Lage Ihre Verteidigung zu übernehmen.

Hier ein Auszug der typischen Streitpunkte, die ich für Sie klären kann:

  • Liegt Trunkenheit am Steuer überhaupt rechtsgültig vor?
  • Wurde die Blutalkoholkonzentration (BAK) korrekt ermittelt?
  • Welche Angaben wurden bei der Kontrolle gemacht?

"Das Recht hat kein Dasein für sich,sein Wesen vielmehr ist das Leben der Menschen selbst, von einer besonderen Seite aus gesehen."

Friedrich Carl von Savigny

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Matthias Maack

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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