Arbeitsrecht: Aufhebung des Arbeitsvertrags

Sie suchen anwaltliche Beratung zum Aufhebungsvertrag?

Ich setze mich dafür ein, dass

  • die der Aufhebungsvertrag überprüft wird.
  • die Bedingungen im Aufhebungsvertrag nicht unvorteilhaft für Sie sind.
  • Fragen der Sperrzeit, Arbeitslosenmeldung, Abfindung uvm. geklärt werden.
Aufhebungsvertrag des Arbeitsvertrags

Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Die Materie des Arbeitsrechts ist inzwischen sehr komplex geworden. Für den Arbeitnehmer ist es schwer die berechtigten Ansprüche zu erkennen und noch schwerer diese einzufordern. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beschäftige ich mich seit vielen Jahren mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Regelfall die Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten.

Teilen Sie uns hierzu einfach Ihre Versicherungsnummer mit, wir übernehmen die gesamte Kommunikation mir Ihrer Versicherung.

Hat ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg?

Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein professionelles Vorgehen und Auftreten gegenüber dem Arbeitgeber effektiver und effizienter wirkt, als ein Vorgehen auf eigene Faust.

Ich gehe fest davon aus, dass unsere Kanzlei Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzt.

Wir vertreten Arbeitnehmer bei Streitigkeiten mit Arbeitgebern

Der Aufhebungsvertrag hebt den Arbeitsvertrag auf, beendet also das Arbeitsverhältnis.

Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Dabei sind alle Vorteile und Nachteile für den Arbeitnehmer zu prüfen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich in der Lage Ihre Ansprüche zeitnah durchzusetzen.

Hier ein Auszug der typischen Streitpunkte, die ich für Sie klären kann:

  • Ist der Vertrag formal korrekt?
  • Ruht der Arbeitslosengeldanspruch?
  • Kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen oder aufgehoben werden?
  • Birgt der Vertrag nicht hinnehmbare Nachteile für den Arbeitnehmer?

"Das Recht hat kein Dasein für sich,sein Wesen vielmehr ist das Leben der Menschen selbst, von einer besonderen Seite aus gesehen."

Friedrich Carl von Savigny

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Matthias Maack

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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