Verkehrsrecht: Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung

Sie wurden geblitzt und es droht Fahrverbot oder Bußgeld?

Ich setze mich dafür ein, dass

  • der Sachverhalt durch eine Akteneinsichtnahme geklärt wird.
  • geprüft wird, ob die Messung ordnungsgemäß erfolgte.
  • Ihre Interessen sowohl gegenüber der Behörde, als auch vor Gericht bestmöglich vertreten werden.
  • im Falle eines drohenden Fahrverbotes nach Alternativen gesucht wird.
Geblitzt - zu hohe Geschwindigkeit

Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Die Materie des Verkehrsrechts ist inzwischen sehr komplex geworden. Allein gegen einen Tatvorwurf vorzugehen ist kaum möglich. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beschäftige ich mich seit vielen Jahren mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen.

Rechtsanwälte erhalten Akteneinsicht, nur so ist es möglich einen Tatvorwurf einschätzen zu können.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Regelfall die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und die Kosten für etwaige Sachverständigengutachten.

Teilen Sie uns hierzu einfach Ihre Versicherungsnummer mit, wir übernehmen die gesamte Kommunikation mir Ihrer Versicherung.

Hat ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg?

Formelle Fehler beim Bußgeldbescheid, Fehler bei Behörden oder mangelhafte Messverfahren sind nicht selten, ein Vorgehen hat häufig gute Erfolgsaussichten.

Geschwindigkeitsübertretungen oder bei Rot über die Ampel fahren sind sehr häufig auftretende Fälle im Verkehrsrecht.

Oft drohen hohe Bußgelder oder ein Fahrverbot.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich in der Lage Ihre Verteidigung zu übernehmen.

Hier ein Auszug der typischen Streitpunkte, die ich für Sie klären kann:

  • Ist der Tatvorwurf berechtigt?
  • Ist der Bußgeldbescheid formal korrekt?
  • Ist das Messverfahren zuverlässig und richtig gewählt?
  • Gibt es Alternativen zum Fahrverbot?

"Das Recht hat kein Dasein für sich,sein Wesen vielmehr ist das Leben der Menschen selbst, von einer besonderen Seite aus gesehen."

Friedrich Carl von Savigny

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Matthias Maack

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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