Rechtsgebiete

Die anwaltliche Tätigkeit für meine Mandanten ist vornehmlich auf die Rechtsgebiete des Verkehrsrechts, des Arbeitsrechts und des Medizinrechts ausgerichtet, wobei ich für die beiden erst genannten Gebiete die zusätzliche Berechtigung habe, mich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen.

Fachanwälte dürfen sich nur Rechtsanwälte nennen, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse haben. Als Rechtsanwalt darf man sich nur Fachanwalt nennen, wenn man von der zuständigen Rechtsanwaltskammer das Recht zum Führen des Fachanwaltstitels verliehen bekommen hat. Hierfür hat der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachzuweisen. Zumeist erfolgt dieser Nachweis durch die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang mit 120 Zeitstunden Unterricht, drei 5-stündigen Klausuren sowie die Dokumentation einer bestimmten Anzahl von Fällen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich der letzten drei Jahre. Im Arbeitsrecht sind dies 100 Fälle und im Verkehrsrecht 160 Fälle.

Fachanwälte müssen jährlich auf ihren Gebieten wissenschaftlich publizieren oder an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.

Die Kanzlei ist für den Bereich Kanzleimanagement und Büroorganisation nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Gegenüber den Mandanten können so anhand von objektiven Maßstäben interne Prozessabläufe transparenter und effizienter dokumentiert werden. Dieses führt zu einer höheren Verlässlichkeit.

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Matthias Maack

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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