Verkehrsrecht: Verkehrsunfall

Sie suchen anwaltliche Beratung nach einem Verkehrsunfall?

Ich setze mich dafür ein, dass

  • eine Schadensmeldung bei der Versicherung erfolgt.
  • die Schadenshöhe solide ermittelt wird.
  • Ihre Rechte bei der Schadensbehebung bestmöglich vertreten werden.
  • Mietwagen- oder Nutzungsausfallkosten angemessen erstattet werden.
  • Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder andere Schadenspositionen für Sie erwirkt werden.
Autocrash

Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Die Materie des Verkehrsrechts ist inzwischen sehr komplex geworden. Für den Laien ist es schwer die berechtigten Ansprüche zu erkennen und noch schwerer diese einzufordern. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beschäftige ich mich seit vielen Jahren mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Regelfall die Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und die Kosten für etwaige Sachverständigengutachten.

Teilen Sie uns hierzu einfach Ihre Versicherungsnummer mit, wir übernehmen die gesamte Kommunikation mir Ihrer Versicherung.

Hat ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg?

Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein professionelles Vorgehen und Auftreten gegenüber der gegnerischen Versicherung effektiver und effizienter wirkt, als ein Vorgehen auf eigene Faust.

Ich gehe fest davon aus, dass unsere Kanzlei Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzt.

Das Verkehrsunfallrecht ist als Teilrechtsgebiet des Verkehrsrechts anzusehen und beschäftigt sich mit vielen Fragen rund um einen Verkehrsunfall.

Als Geschädigter haben Sie Schadensersatz Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher. I.d.R. ist hier mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu verhandeln. Ohne rechtlichen Beistand ist es oft schwer sich gegen die gut geschulten Sachbearbeiter der Versicherung durchzusetzen, welche ein Interesse haben den Schaden möglichst gering zu halten.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich in der Lage Ihre Ansprüche qualifiziert und effizient durchzusetzen.

Hier ein Auszug der typischen Streitpunkte, die ich für Sie klären kann:

  • Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden oder ein Reparaturschaden vor?
  • Kann ich mein Fahrzeug reparieren lassen, obgleich die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen?
  • Steht mir eine Wertminderung für den Schaden an meinem Fahrzeug zu. Bin ich berechtigt einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen und wenn ja, welcher Tarif wird höchstens erstattet?
  • Muss ich mich auf ein von der gegnerischen Versicherung vorgelegtes sogenanntes Restwertangebot verweisen lassen?
  • Kann mich die generische Versicherung auf eine Reparatur und Abrechnung einer freien Werkstatt und nicht einer Marken-Werkstatt verweisen?
  • In welcher Höhe steht mir Schmerzensgeld zu?
  • In welcher Höhe steht mir Verdienstausfallschaden zu, evtl auch sogenannter Haushaltsführungsschaden?

"Das Recht hat kein Dasein für sich,sein Wesen vielmehr ist das Leben der Menschen selbst, von einer besonderen Seite aus gesehen."

Friedrich Carl von Savigny

Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Matthias Maack

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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  • Beratung durch Fachanwalt

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